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   OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23   

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https://dejure.org/2023,10983
OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23 (https://dejure.org/2023,10983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2023 - 25 W 3/23 (https://dejure.org/2023,10983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2023 - 25 W 3/23 (https://dejure.org/2023,10983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 131 Abs 1 ZPO, § 727 Abs 1 ZPO, § 426 Abs 1 S 1 BGB, § 426 Abs 2 S 1 BGB, § 44 Abs 1 S 1 AO
    Nachweis der Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite bei Befriedigung durch einen Gesamtschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerische Haftung der Erwerber für Grunderwerbsteuer; Rechtsnachfolge eines Gesamtschuldners in Gläubigerstellung aufgrund Tilgung der Schuld; Nachweis des Eintritts einer Rechtsnachfolge durch öffentliche Urkunden; Eintragung der Rechtsnachfolge bezüglich ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
    Die mit Schriftsatz vom 22.12.2022 gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 567 ff. ZPO zulässig eingelegte sofortige Beschwerde (BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - VII ZB 39/19,- juris) der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg.

    Als Nachweis für die nach § 727 Abs. 1 ZPO maßgeblichen Tatsachen sind danach nur Urkunden zugelassen, die entweder von einer öffentlichen Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person errichtet oder erstellt worden sind (§§ 415, 416a ZPO) oder - im Fall der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) - bei denen die Person des Ausstellers einer amtlichen Überprüfung unterzogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - VII ZB 39/19 -, juris Rn. 32 ff.).

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 93/13

    Rechte der Insolvenzgläubiger nach Restschuldbefreiung: Erteilung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
    Vielmehr ist das zuständige Klauselorgan anzuweisen, dem Begehren zu entsprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - IX ZB 93/13 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
    Das in § 727 ZPO normierte Klauselerteilungsverfahren stellt eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit dar, einen Titel an nachträgliche Veränderungen der materiellen Berechtigung beziehungsweise Verpflichtung anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 62/14,- juris Rn. 16).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
    Offenkundig ist eine Tatsache, wenn sie zumindest am Gerichtsort der Allgemeinheit bekannt oder ohne besondere Fachkunde - auch durch Information aus allgemein zugänglichen zuverlässigen Quellen - wahrnehmbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05 -, juris Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2000 - 7 W 8/00

    Voraussetzungen für die Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
    Damit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation auch entscheidend und in nicht vergleichbarer Weise von anderen, durch die obergerichtliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalten, bei denen die Ausgleichspflicht im Innenverhältnis der Gesamtschuldner weder offenkundig noch durch öffentliche Urkunden nachweisbar geklärt war und daher der Antrag nach § 727 ZPO erfolglos geblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 3 Wx 168/95 -, juris Rn. 16 ff.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. September 1998 - 16 W 151/98 -, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. März 2000 - 7 W 8/00 -, juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 3 Wx 168/95

    Vollstreckbare Ausfertigung für einen Miteigentümer als Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
    Damit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation auch entscheidend und in nicht vergleichbarer Weise von anderen, durch die obergerichtliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalten, bei denen die Ausgleichspflicht im Innenverhältnis der Gesamtschuldner weder offenkundig noch durch öffentliche Urkunden nachweisbar geklärt war und daher der Antrag nach § 727 ZPO erfolglos geblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 3 Wx 168/95 -, juris Rn. 16 ff.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. September 1998 - 16 W 151/98 -, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. März 2000 - 7 W 8/00 -, juris Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 24.09.1998 - 16 W 151/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23
    Damit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation auch entscheidend und in nicht vergleichbarer Weise von anderen, durch die obergerichtliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalten, bei denen die Ausgleichspflicht im Innenverhältnis der Gesamtschuldner weder offenkundig noch durch öffentliche Urkunden nachweisbar geklärt war und daher der Antrag nach § 727 ZPO erfolglos geblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 3 Wx 168/95 -, juris Rn. 16 ff.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. September 1998 - 16 W 151/98 -, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. März 2000 - 7 W 8/00 -, juris Rn. 3).
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